Betrunken Fahrrad fahren – diese Regeln und Strafen gibt es

Betrunken Fahrrad fahren - diese Strafen drohen

Betrunken Fahrrad fahren ist ab einer gewissen Promillegrenze eine Straftat. Hier liest Du, welche Regeln Du beachten solltest.

Das Fahrrad ein beliebtes Fortbewegungsmittel und wird von vielen Menschen täglich genutzt. Insbesondere in Städten ist es eine schnelle und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch was passiert, wenn man betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird? Und ab welcher Promillegrenze drohen welche Konsequenzen? Hier lernst Du die wichtigsten Regelungen kennen.

Ist betrunkenes Fahrradfahren eine Straftat?

Was viele nicht wissen: Wer sich stark alkoholisiert auf das Fahrrad setzt, begeht eine Straftat. Denn das Fahrrad gilt im Straßenverkehr als Fahrzeug, auf das die Straßenverkehrsordnung (StVO) anzuwenden ist. Deshalb gelten für Fahrradfahrer ähnliche Promillegrenzen wie für Autofahrer. Da betrunken Fahrrad zu fahren in der Regel weniger gefährlich ist, als betrunken Auto zu fahren, sind die Promillegrenzen für das Fahrrad allerdings höher.

Betrunken Fahrrad fahren – mit 0,3 Promille und Fahrfehlern

Fährst Du mit einem Promillewert von 0,3 auf dem Fahrrad, spricht man von der sogenannten “relativen Fahruntüchtigkeit”. Solange Du keine weiteren Auffälligkeiten zeigst und ohne Fahrfehler fährst, ist das grundsätzlich nicht weiter schlimm. Mit Konsequenzen musst Du erst rechnen, wenn Du aufgrund einer unsicheren Fahrweise auffällst oder sogar den Verkehr gefährdest.

Betrunken Fahrrad fahren – mit 1,6 Promille

Wirst Du mit einem Promillewert von 1,6 auf dem Fahrrad erwischt, giltst Du als fahruntauglich und begehst eine Straftat. Es drohen ähnliche Konsequenzen wie bei einer Alkoholfahrt mit dem Auto, wie z.B. eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Auch zivilrechtliche Konsequenzen, wie die Haftung für den entstandenen Schaden bei einem Unfall, sind möglich.

Betrunken Fahrrad fahren - diese Promillegrenzen solltest Du kennen
Betrunken Fahrrad fahren – diese Promillegrenzen solltest Du kennen

Betrunken Fahrrad fahren – welche Strafen drohen?

Fährst Du betrunken Fahrrad, droht Dir eine Geldstrafe, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. der Schwere des Verstoßes oder dem Einkommen des Täters. Die Geldstrafe kann sich im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen, kann aber auch mehrere tausend Euro betragen.

In besonders schweren Fällen kann Dir sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Die Dauer der Strafe hängt hierbei ebenfalls von der Schwere des Verstoßes ab. In der Regel handelt es sich aber um eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Hohe Promillegrenzen auf dem Fahrrad können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Dies wissen viele nicht, da sie die Fahrerlaubnis nur mit dem Auto verbinden. Hintergrund der Regelung ist, dass der Gesetzgeber den Straßenverkehr vor Teilnehmern schützen möchte, die sich und andere gefährden. Deshalb kann betrunken Fahrrad fahren dazu führen, dass Du auch Dein Auto erst einmal stehen lassen musst. Dies kann für Berufspendler oder Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind, zu großen Problemen führen.

Neben diesen strafrechtlichen Konsequenzen drohen einem auch zivilrechtliche Konsequenzen. Fährst Du betrunken Fahrrad und verursachst dadurch einen Unfall, haftest Du für den entstandenen Schaden und kommst dafür finanziell auf.

Fazit zum Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss

Wer betrunken auf das Fahrrad steigt, begeht bei einer hohen Promillezahl eine Straftat und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder der Entzug der Fahrerlaubnis können die Folgen sein. Zudem haftest Du für alle Schäden, die Du verursacht hast. Wenn Du Alkohol getrunken hast, solltest Du also im Zweifel besser auf andere Verkehrsmittel ausweichen wie den Bus, die Bahn oder das Taxi.


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