Einvernehmliche Scheidung einreichen - das solltest Du wissen

Möchtest Du eine einvernehmliche Scheidung einreichen, kannst Du damit viel Geld, Zeit und Mühe sparen. Das solltest Du dabei beachten.

Einvernehmliche Scheidung einreichen – oft für beide die bessere Wahl

Beim Thema Scheidung denken viele Menschen an ausgiebige Rosenkriege, in denen die eine Partei der anderen nichts gönnt und jede Unstimmigkeit in einen hitzigen Streit ausartet. Die Realität zeigt: Längst nicht jede Scheidung verläuft so. Oft stimmen beide Partner überein, dass die Beziehung ihre besten Tage hinter sich hat und es nun an der Zeit ist, getrennte Wege zu gehen.

Dabei muss keineswegs ein Vertrauensbruch oder eine andere tiefgreifende Verletzung vorangegangen sein. Menschen wandeln sich und leben sich auseinander – deshalb kann eine Trennung manchmal für beide Seiten die beste Entscheidung sein. Gerade in diesen Situationen kann das ehemalige Paar eine einvernehmliche Scheidung einreichen und den Prozess so kosten- und zeitsparend wie möglich gestalten.

Einvernehmliche Scheidung einreichen und Geld, Zeit und Stress sparen
Einvernehmliche Scheidung einreichen und Geld, Zeit und Stress sparen

Einvernehmliche Scheidung – Voraussetzungen

Wer eine einvernehmliche Scheidung einreichen möchte, muss dies gemeinsam mit seinem Ehepartner tun. Beide müssen übereinstimmen, dass die Ehe nicht weiter fortgesetzt werden soll und zusammen den Scheidungsantrag stellen.

Das Trennungsjahr ist allerdings auch bei der einvernehmlichen Scheidung Pflicht. Auch herrscht vor dem Familiengericht nach wie vor Anwaltszwang.

Idealerweise sind sich die Ehepartner auch über die Folgen der Scheidung einig. Dazu gehören zum Beispiel die Fragen nach Unterhaltsansprüchen, der Aufteilung des Vermögens oder nach dem Sorgerecht. Dies ist zwar keine zwingende Voraussetzung für Paare, die eine einvernehmliche Scheidung einreichen möchten, kann aber weiter die Kosten senken.

Einvernehmliche Scheidung – Vorteile

Die einvernehmliche Scheidung erspart dem Paar erhebliche Kosten als eine sogenannte strittige Scheidung. Auch kann sie weitaus schneller vollzogen werden und dauert im Schnitt nur noch vier bis sechs Monate. Die hohe Zeitersparnis resultiert daraus, dass nicht vor Gericht mühsam alle Folgen der Scheidungen besprochen und verhandelt werden müssen. Sind sich die Ehepartner einig, kann das Gericht die einzelnen Punkte schneller abhaken.

Stimmen die Ehepartner in ihren Wünschen überein, können sie sich die Beauftragung eines zweiten Anwalts sparen und die damit verbundenen Kosten. Zwar herrscht vor dem Familiengericht Anwaltszwang, sodass zumindest ein Anwalt gegenwärtig sein muss. Herrscht kein Streit, kann er aber beide Ehepartner gemeinsam vertreten.

Schließlich hat es auch psychische Vorteile, wenn Ehepartner eine einvernehmliche Scheidung einreichen. Die Trennung ist oft ein emotionaler und belastender Prozess. Gelingt es dem Paar, diese Zeit schnell hinter sich zu bringen, können beide heilen und damit abschließen. Besteht Einigkeit darüber, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist, ist die einvernehmliche Scheidung die angenehmste Wahl für diesen Lebensabschnitt.

Einvernehmliche Scheidung – Kosten

Die Kosten für die einvernehmliche Scheidung berechnen sich aus der Summe der Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Auslagen und sonstigen Kosten. Sie werden grundsätzlich zu gleichen Teilen getragen – jeder Ehepartner übernimmt also die Hälfte.

Die Kosten der einvernehmlichen Scheidung hängen von vielen Faktoren ab wie dem Einkommen der beiden Ehepartner, sodass keine pauschale Aussage getroffen werden kann. Sie beginnen bei etwa 800 Euro für einen Verfahrenswert von 3.000 Euro, wenn nur ein Anwalt eingeschaltet wird. Diese Summe ist allerdings nur in den wenigsten Fällen ausreichend. Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten der einvernehmlichen Scheidung auf rund 2.000 Euro.


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