Möchtest Du ein Erbe ausschlagen, verlierst Du jegliche Ansprüche aus der Erbschaft. Trotzdem kann es manchmal die richtige Entscheidung sein.
Der Tod eines geliebten Menschen ist stets eine traurige Angelegenheit. Umso ernüchterter sind viele Erben, wenn sie feststellen, dass der Erblasser ihnen größtenteils Schulden hinterlassen hat. Denn vererbt werden nicht nur die Besitztümer und das sonstige Vermögen, sondern auch etwaige Schulden. Das bedeutet, dass die Erben nun dafür verantwortlich sind und mit ihrem eigenen Vermögen dafür haften. In vielen Fällen gleichen die übrigen vermögenswerten Güter die Schulden wieder aus, sodass sie aus der Erbmasse beglichen werden können. Ist das aber nicht der Fall, möchten Erben üblicherweise das Erbe ausschlagen.
Wann solltest Du ein Erbe ausschlagen?
Ob Du ein Erbe ausschlagen solltest, hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Denn oft spielen viele Faktoren eine Rolle, die nicht alle finanzieller Natur sind. Zunächst solltest Du Dir über die Erbmasse einen Überblick verschaffen? Welche Vermögensmassen sind enthalten? Wie viel sind sie wert? Wie viele Schulden müssen abbezahlt werden? Übersteigen sie den Wert des positiven Vermögens?
Stellst Du fest, dass die Schulden höher sind das als das positive Vermögen, kannst Du das Erbe ausschlagen. (Du kannst das Erbe natürlich auch in jeder anderen Situation ausschlagen.) Dabei solltest Du Dir aber bewusst machen, dass Du ab der Ausschlagung keine Ansprüche mehr auf die Erbschaft hast. Auch etwaige Pflichtteilsansprüche kannst Du nicht mehr geltend machen.
Hinzu kommt eine emotionale Komponente: Was ist, wenn Deine Eltern Dir neben ihrem Haus auch einen großen Batzen Schulden vererbt haben? Möchtest Du Dein Elternhaus aufgeben und mit ihm vielleicht viele wertvolle Erinnerungen? Gerade im Falle einer Erbschaft haben viele Gegenstände einen emotionalen Wert, der nicht mit Geld aufgewogen werden kann. Beachte deshalb auch alle nicht-finanziellen Folgen, die mit der Ausschlagung der Erbschaft einhergehen.

Wie kannst Du ein Erbe ausschlagen?
Du kannst innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis von der Erbschaft Dein Erbe ausschlagen. Gibt es kein Testament, beginnt die Frist bereits dann zu laufen, wenn Du von dem Tod des Erblassers erfährst. Eine längere Frist gilt dann, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Du zu Fristbeginn im Ausland warst. Dann hast Du sechs Monate Zeit, um das Erbe auszuschlagen.
Die Ausschlagung der Erbschaft muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Dies ist das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthaltsort hatte. Alternativ dazu kannst Du auch das Erbe ausschlagen, in dem Du Dich an das Amtsgericht wendest, in dem Du Deinen Wohnsitz hast.
Die Ausschlagung kann nicht per Brief oder E-Mail erfolgen. Du musst entweder persönlich vor Gericht vorsprechen, wodurch eine Gerichtsgebühr ausgelöst wird. Ihre Höhe ist abhängig von der Höhe der Erbschaft.
Oder Du lässt durch einen Notar eine notarielle Erklärung aufsetzen und gibst sie danach bei dem zuständigen Gericht ab. Dabei entstehen ebenfalls Kosten, die Du an den Notar zahlst.
Was passiert, wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast?
Hast Du vor dem Nachlassgericht erklärt, dass Du das Erbe ausschlagen möchtest, geht es auf die nächsten Erbschaftsanwärter über. Ist Dein Elternteil der Erblasser, werden in der Regel Deine Kinder die Erben, sofern der Erblasser in seinem Testament nichts Gegenteiliges festgehalten hat. Sind Deine Kinder noch minderjährig und möchtest Du nicht, dass sie den verschuldeten Nachlass erben, musst Du für sie die Ausschlagung erklären.
Schlagen alle Erben das Erbe aus, geht die Vermögensmasse zuletzt auf den Staat über. Er kommt allerdings nicht für die Schulden des Erblassers auf.