GmbH oder UG – die beiden Gesellschaften zeichnen sich vor allem durch ihre Haftungsbeschränkung aus. Hier erfährst Du, welche Rechtsform die beste Wahl für Dich ist.
Die Idee für Dein Business steht und Du hast Dir auch schon einen Plan gemacht, wie Du die Umsetzung angehen möchtest. Irgendwann stellt sich aber für jedes Startup die Frage nach der Rechtsform. Du kannst natürlich auch ein Einzelunternehmer oder zusammen mit Deinen Geschäftspartnern als GbR tätig werden. Die Gründung ist dann besonders unkompliziert und einfach und kann sogar ohne eine ausdrückliche Abmachung erfolgen.
Möchtest Du aber in den Genuss einer Haftungsbeschränkung kommen, musst Du Dich nach Alternativen umsehen. Die GmbH ist für viele Unternehmer der Klassiker unter den Gesellschaftsformen. Daneben gibt es aber auch noch die Unternehmergesellschaft (UG). Also welche Rechtsform ist die beste Wahl für Dich – GmbH oder UG? Und wo liegen überhaupt die Unterschiede?
GmbH oder UG – darum gibt es die UG
Die GmbH bietet ihren Gesellschaftern eine oftmals gewünschte Haftungsbeschränkung, sodass sie nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Hinzu kommt, dass der Zusatz “GmbH” im Geschäftsverkehr seriöser wirkt, als wenn Du einfach mit Deinem eigenen Namen auftrittst.
Um eine GmbH gründen zu können, musst Du aber ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro erbringen. Gerade für Existenzgründer ist das eine Menge Geld. Infolge dessen entscheiden sich besonders junge Unternehmer gegen die Gründung einer GmbH, weil sie nicht die entsprechenden finanziellen Mittel aufbringen können. So bleibt ihnen aber auch die Haftungsbeschränkung vorbehalten.
Der Gesetzgeber wollte auch jungen Startups ohne große Rücklagen die Möglichkeit geben, eine Gesellschaft zu gründen, deren Haftung beschränkt ist. Deshalb schuf der die Unternehmergesellschaft (UG), die bis heute als “kleine Schwester” der GmbH bezeichnet wird. Damit sollten die Existenzgründungen angekurbelt werden. Der Plan ging auf und heute ist die UG eine beliebte Gesellschaftsform für Startups, die ohne ein großes Startkapital ihre Vision verwirklichen möchten.

GmbH – Haftungsbeschränkung und hohes Ansehen
Hat die UG nun die GmbH faktisch abgelöst? Nein – die GmbH erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Die Gesellschaft haftet nur mit ihrem Stammkapital, wodurch die privaten Finanzen der Gesellschafter verschont bleiben.
Auch genießt die Gesellschaft im geschäftlichen Kontext ein hohes Ansehen: Potenzielle Geschäftspartner wissen, dass die Gründer ein Stammkapital von 25.000 Euro eingebracht haben. Sie dürfen deshalb von einer ausreichenden Liquidität ausgehen. Hinzu kommt, dass die Summe zeigt, dass die Gründer es ernst meinen und bereit sind, in ihr Business zu investieren.
Der größte Nachteil der GmbH sind die hohen Gründungskosten. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro und muss zumindest zur Hälfte (12.500 Euro) hinterlegt werden, damit die Gründer einen Eintrag im Handelsregister erhalten. Das Startkapital kannst Du zwar auch als Sacheinlage einbringen – viele Existenzgründer bereitet diese Summe aber trotzdem Probleme.
Auch ist das Stammkapital nicht die einzige finanzielle Belastung: Möchtest Du eine individuelle Satzung erstellen lassen, erhöhen sich die Gründungskosten. Hinzu kommen viele Formalia, die Du beachten musst. Auch nach der Gründung kommen laufende Kosten für den Betrieb der GmbH auf Dich zu, die Du beachten solltest.
UG – Haftungsbeschränkung zum kleinen Preis
Der Preispunkt der GmbH lässt viele junge Gründer bei der Frage, ob eine GmbH oder eine UG die richtiges Wahl ist, zurückschrecken. Deshalb entscheiden sie sich für die UG, die bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden kann.
Die sogenannte Mini-GmbH geht aber dafür mit einigen Einschränkungen einher: Sie verpflichtet die Gründer zur Rücklage von 25 Prozent des Jahresgewinns. Bringt die UG auf diese Weise 25.000 Euro oder mehr zusammen, kann sie in eine GmbH umgewandelt werden.
Aufgrund des geringen Stammkapitals genießt die UG auch ein geringeres Ansehen am Markt als andere Gesellschaften. Die UG muss stets unter der Bezeichnung “UG (haftungsbeschränkt)” auftreten, damit sich die Geschäftspartner der etwaigen Risiken bewusst sind.
Die UG darf zudem nicht mit Sacheinlagen gegründet werden und ist damit in der Erbringung ihres Stammkapitals weniger flexibel.
GmbH oder UG? Fazit
Also – ist die GmbH oder die UG die passende Gesellschaft für Dich? Kannst Du das Stammkapital aufbringen, bietet Dir eine GmbH mehr Freiheiten und mehr Ansehen. Hast Du weniger finanzielle Mittel, kommst Du mit der UG ebenfalls in den Genuss der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Und sie kannst Du später immer noch in eine GmbH umwandeln.