Auch Lehrer in Teilzeit haben Anspruch auf einen freien Tag. Unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist, liest Du hier.
In Deutschland haben Lehrerinnen und Lehrer, die in Teilzeit arbeiten, denselben Anspruch auf freie Tage wie ihre Vollzeitkollegen. Der Umfang dieses Anspruchs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden und dem Tarifvertrag, der für den jeweiligen Arbeitgeber gilt.
Auch Lehrer in Teilzeit haben Anspruch auf Erholungsurlaub
Grundsätzlich haben Teilzeitbeschäftigte genauso wie Vollzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser beträgt in der Regel zwischen 25 und 30 Tagen im Jahr, je nach Arbeitszeitmodell und Tarifvertrag. Auch für Teilzeitkräfte gilt hier die Regelung, dass sie für jeden vollen Monat der Beschäftigung ein Zwölftel des Jahresurlaubs erhalten. Das bedeutet, dass Teilzeitkräfte mit einer Arbeitszeit von beispielsweise 50% genauso viele Urlaubstage pro Jahr haben wie Vollzeitkräfte mit einer Arbeitszeit von 100%, allerdings sind diese Tage entsprechend auf die Arbeitszeit reduziert.
Lehrer in Teilzeit – Anspruch auf Feiertage und Ausgleichstage
Neben dem Erholungsurlaub haben Teilzeitbeschäftigte auch Anspruch auf Feiertage und Ausgleichstage. Feiertage fallen für Teilzeitkräfte in der Regel auf die Tage, an denen sie ohnehin arbeiten müssten. Das bedeutet, dass Teilzeitkräfte für Feiertage, die auf ihre freien Tage fallen, einen Ausgleichstag bekommen. Wenn beispielsweise der Tag der Arbeit auf einen Freitag fällt, an dem die Teilzeitkraft normalerweise nicht arbeitet, bekommt sie den Feiertag als Ausgleichstag für einen anderen Tag gutgeschrieben.

Anspruch auf Freizeitausgleich für Lehrer in Teilzeit
Darüber hinaus gibt es in vielen Tarifverträgen Regelungen zum Thema Freizeitausgleich. Wenn Teilzeitkräfte beispielsweise aufgrund von Fortbildungen, Elternabenden oder Klassenfahrten an einem Tag länger arbeiten müssen als üblich, haben sie in der Regel Anspruch auf Freizeitausgleich. Dieser kann entweder durch zusätzliche freie Tage oder durch eine Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen erfolgen. Der Umfang des Freizeitausgleichs hängt in der Regel von der Dauer der Überstunden oder des zusätzlichen Arbeitstags ab. Für Lehrer in Teilzeit kann ein Anspruch auf einen freien Tag also auch infolge einer Klassenfahrt oder eines Elternabends bestehen.
Freistellung bei Krankheit für Lehrer in Teilzeit
Auch bei Krankheit haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Freistellung. Der Umfang der Freistellung hängt hier davon ab, wie viele Stunden pro Woche die betreffende Person arbeitet. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass Teilzeitkräfte denselben Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben wie Vollzeitkräfte. Das bedeutet, dass sie während der Krankheitszeit weiterhin ihr Gehalt bekommen, allerdings in der Höhe entsprechend ihrer Arbeitszeit reduziert.