Die Klage gegen eine fristlose Kündigung musst Du innerhalb von drei Wochen einlegen. Hier liest Du, was Du dafür wissen solltest.
Eine fristlose Kündigung ist für viele Betroffene erst einmal ein Schock. Sie kommt plötzlich, gilt sofort und verändert das Leben von einem Tag auf den anderen. Nachdem der erste Schreck verarbeitet wurde, kommen Fragen auf: Wie geht es jetzt weiter? Und ist die Kündigung überhaupt wirksam?
Zum Teil hängen die Antworten von Dir ab. Denn längst nicht jede Kündigung ist wirksam. Möchtest Du weiter bei Deinem bisherigen Arbeitgeber beschäftigt bleiben, kannst Du Klage gegen die fristlose Kündigung einlegen. Vorher solltest Du Dir aber gut überlegen, ob das die beste Option für Dich ist.
Wie wirkt sich eine außerordentliche Kündigung aus?
Die außerordentliche Kündigung – oder auch fristlose Kündigung – gilt mit sofortiger Wirkung. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis direkt endet. Du musst nicht mehr für Deinen Arbeitgeber tätig werden, erhältst aber auch keinen Lohn mehr. Eine außerordentliche Kündigung führt gleichzeitig dazu, dass Du für die ersten zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld erhältst. Zudem verkürzt sich die Zeitspanne, in der Dir Arbeitslosengeld bezahlt wird.
Hinzu kommen weitere belastende Umstände: Potenzielle neue Arbeitgeber sind meist argwöhnisch, wenn ein Bewerber zuvor eine fristlose Kündigung erhalten hat. Sie kann also das Ansehen im beruflichen und privaten Kontext schwächen. Oft lohnt es sich allein deshalb schon, Klage gegen die fristlose Kündigung einzulegen – selbst dann, wenn Du danach trotzdem den Arbeitgeber wechseln möchtest.

Klage gegen die fristlose Kündigung – die Kündigungsschutzklage
Gegen die fristlose Kündigung gehst Du mit einer Kündigungsschutzklage vor. Sie kannst Du dann einlegen, wenn Du der Meinung bist, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist. Hat die Kündigungsschutzklage Erfolg, führt das dazu, dass Du weiterhin bei Deinem Arbeitgeber angestellt bist. Die fristlose Kündigung entfaltet dann also keine Wirkung mehr.
Wann und wie wird die Klage gegen eine fristlose Kündigung eingelegt?
Ab dem Erhalt der Kündigung hast Du drei Wochen Zeit, um eine Klage gegen die fristlose Kündigung einzulegen. Sie musst Du bei einem Arbeitsgericht einreichen. Am besten lässt Du Dich aber davor von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, der Dir sagen kann, wie die Erfolgsaussichten einer etwaigen Kündigungsschutzklage stehen. Hält er sie für angebracht, kann er Dich auch gleich gerichtlich vertreten.
In welchen Fällen hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg?
Eine Klage gegen eine fristlose Kündigung hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Kündigung unwirksam ist. Ob dies der Fall ist, muss im Zweifel von einem Gericht entschieden werden. Häufige Gründe für eine unwirksame Kündigung sind zum Beispiel:
- Die Kündigung wurde nur mündlich ausgesprochen (die fristlose Kündigung muss nämlich schriftlich erfolgen, damit sie wirksam ist)
- Vor der fristlosen Kündigung ist keine Abmahnung erfolgt, obwohl sie zumutbar gewesen wäre
- Der Betriebsrat wurde nicht bezüglich der fristlosen Kündigung angehört (dies gilt natürlich nur dann, wenn überhaupt ein Betriebsrat existiert)
- Die Kündigung verstößt gegen das Mutterschutzgesetz
- Die Kündigung betrifft einen Schwerbehinderten und vorher wurde nicht die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt
- Es gibt keinen triftigen Kündigungsgrund
Hat Deine Klage gegen die fristlose Kündigung Erfolg, bleibt Dein Arbeitsverhältnis bestehen. Das kann allerdings das Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber nachhaltig belasten – schließlich wollte er Dich aus dem Unternehmen entfernen. Viele Arbeitnehmer gehen deshalb zwar gegen eine außerordentliche Kündigung vor, bewerben sich dann aber zeitnah in ein anderes Unternehmen. Dies hat den Vorteil, dass sie sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis bewerben und keinen Zeitdruck haben, um einen neuen Job zu finden. In jedem Fall wünschen wir Dir viel Erfolg und drücken Dir die Daumen!