Eine Mieterhöhung verstärkt die finanzielle Belastung für Mieter, die meist ohnehin schon groß genug ist. Oft ist sie aber unzulässig.
In regelmäßigen Abständen finden Mieter in Großstädten die unbeliebte Post vom Vermieter in ihrem Briefkasten: Er möchte mehr Geld und argumentiert mit Mietpreisen in der Umgebung, die ebenfalls schwindelerregend hoch sind. Für den Vermieter ist eine solche Forderung besonders angenehm. Immerhin erhält er höhere Mieteinnahmen, für die er kein bisschen mehr Arbeit hat.
Mieter hingegen ächzen unter den steigenden Kosten. Weil der Wohnraum knapp ist und andere Unterkünfte ebenfalls teuer sind, kommen viele dem Anliegen des Vermieters zähneknirschend nach. In vielen Fällen ist die Mieterhöhung aber unzulässig – zum Beispiel dann, wenn sie zu häufig erfolgt oder zu hoch ist. Schauen Mieter genau hin, können sie guten Gewissens die Zahlung verweigern und bares Geld sparen.

Mieterhöhung – wie oft ist sie zulässig?
Die Mieterhöhung ist maximal einmal im Jahr zulässig. Hinzu kommt eine Karenzzeit von drei Monaten, bevor die Forderung des Vermieters in Kraft tritt. Mieter müssen also höchstens alle 15 Monate mit einer Erhöhung ihrer Miete rechnen.
Mieterhöhung – wann ist sie zulässig?
Die Mieterhöhung soll sicherstellen, dass Vermieter nicht aufgrund alter Mietverträge einen Mietzins erhalten, der weit unter dem ortsüblichen Niveau liegt. Deshalb sind sie berechtigt, in regelmäßigen Abständen die Miete anzuheben, damit sie in etwa den regulären Preisen in der unmittelbaren Umgebung entspricht.
Das heißt aber auch gleichzeitig, dass der Vermieter nicht nach Herzenslust mehr Geld verlangen kann. Er darf lediglich dann eine Mieterhöhung ankündigen, wenn seine Preise unter der ortsüblichen Miete liegen. Die Erhöhung ist dann nur bis zu diesem Niveau zulässig. Forderungen, die den örtlichen Mietspiegel übersteigen, sind ungerechtfertigt und müssen nicht gezahlt werden.
Mieterhöhung – wie hoch darf sie sein?
Mieter profitieren in besonders beliebten Stadtteilen von alten Mietverträgen. Sie sind oft noch recht günstig und halten die finanzielle Belastung in Grenzen. Gerade in diesen Fällen fordern aber einige Vermieter saftige Mieterhöhungen, mit denen sie auf einen Schlag die Miete an den örtlichen Durchschnitt anpassen möchten. Das ist aber oft unzulässig.
Mieterhöhungen dürfen nämlich maximal 20 Prozent in drei Jahren betragen. In vielen Ballungsgebieten gibt es sogar noch die sogenannten Kappungsgrenzenverordnungen, die nur eine Steigerung von bis zu 15 Prozent in drei Jahren erlauben.
Mieterhöhung erhalten – was tun?
Hast Du die Ankündigung einer Mieterhöhung erhalten? Reagiere erst einmal nicht darauf und stimme ihr vor allem nicht zu. In dem Fall gilt sie nämlich unabhängig davon, ob sie gesetzlich zulässig ist oder nicht.
Informiere Dich stattdessen erst einmal über die ortsübliche Vergleichsmiete und bringe in Erfahrung, ob die Mieterhöhung überhaupt gerechtfertigt ist. Informationen zur durchschnittlichen Miete in Deiner Umgebung erhältst Du zum Beispiel beim Mieterverein. Du kannst Dich aber auch auf Mietportalen umsehen. Mache hier Wohnungen ausfindig, die Deiner in der Größe und Einrichtung ähneln und vergleiche die Preise.
Hast Du das Gefühl, dass die Mieterhöhung zu hoch ist oder zu kurz nach der letzten kommt, solltest Du Dich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt für Mietrecht kann Dir sagen, wie Du Dich nun am besten verhalten solltest und kann in Deinem Namen etwaige Schreiben an Deinen Vermieter verfassen.