Wer seine Mietwohnung kündigen möchte, sollte vor allem die Kündigungsfristen und das Schriftformerfordernis beachten.
Egal, ob Du Dich vergrößern möchtest, mit Deinem Partner zusammenziehst oder einen neuen Job in einer anderen Stadt beginnst – es gibt viele Gründe für einen Umzug. Um doppelte Mieten zu verhindern, solltest Du unbedingt rechtzeitig Deine Mietwohnung kündigen. Wie Dir das gelingt, erfährst Du hier.

Wann solltest Du Deine Mietwohnung kündigen?
Hast Du einen unbefristeten Mietvertrag, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Dabei muss Deine Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats bei Deinem Vermieter eingehen.
In Deinem Mietvertrag kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart sein. Ist das der Fall, gilt sie anstelle der gesetzlichen Frist. Prüfe deshalb Deinen Vertrag, ob darin eine abweichende Frist vereinbart wurde. Sie gilt allerdings nur dann, wenn sie kürzer ist als die dreimonatige Frist. Längere Kündigungsfristen sind nachteilig für den Mieter und damit unwirksam.
Wie muss das Kündigungsschreiben für die Mietwohnung aussehen?
Möchtest Du Deine Mietwohnung kündigen, musst Du das sogenannte Schriftformerfordernis wahren. Das bedeutet, dass Du nicht einfach durch eine mündliche Erklärung kündigen kannst. Schreibe Deinem Vermieter einen Brief, in dem Du erklärst, dass Du Deine Wohnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchtest. Alternativ dazu kannst Du auch direkt das konkrete Datum angeben, zu dem die Kündigung entsprechend wirksam wird. Bist Du Dir aber hinsichtlich der Frist unsicher, genügt die Formulierung, dass Du zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst.
Schicke den Brief mit ausreichend Vorlaufzeit an Deinen Vermieter. Wohnt er in der Nähe, kannst Du den Brief auch direkt in seinen Briefkasten einwerfen. So verhinderst Du etwaige Verzögerungen auf dem Postweg. Lass Dich dabei idealerweise von einem Freund oder einem Familienmitglied begleiten. Die anwesende Person kann im Zweifel bezeugen, dass und zu welchem Zeitpunkt Du die Kündigung bei Deinem Vermieter eingeworfen hast.
Entscheidest Du Dich für den Postweg, ist für die Wahrung der Kündigungsfrist nicht der Poststempel maßgeblich. Es kommt allein darauf an, wann der Brief bei Deinem Vermieter eingeht.
Mietwohnung fristlos kündigen – so geht’s
Eine fristlose Kündigung der Mietwohnung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich. Als Mieter darfst Du fristlos kündigen, wenn Dir die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Wohnung so mit Schimmel befallen ist, dass sie Deine Gesundheit gefährdet.
In der Regel musst Du Deinen Vermieter aber zunächst auf das Problem hinweisen und ihm die Gelegenheit geben, es zu beheben. Informiere Deinen Vermieter schriftlich und setze ihm eine angemessene Frist, in der er den Mangel beseitigen soll. Kommt er der Aufforderung nicht nach, darfst Du fristlos kündigen.
Die fristlose Kündigung bewirkt eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses. Auch sie muss schriftlich erklärt werden. Bedenke dabei, dass Du die Wohnung zeitnah räumen musst. In der Regel gilt die sogenannte Ziehfrist von 14 Tagen.
Mietwohnung kündigen beim Tod des Mieters
Stirbt der Mieter, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Sie haben aber das Recht, die Mietwohnung zu kündigen. Hat der Mieter allein gelebt und möchten die Erben nicht in die Wohnung einziehen, können sie den Mietvertrag innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss wie gewohnt schriftlich erfolgen.