Renovierungsklausel im Mietvertrag - oft musst Du überhaupt nicht renovieren

Die Renovierungsklausel im Mietvertrag ist oft unwirksam. Dann musst Du weder renovieren, noch für die Renovierung zahlen.

Die neue Wohnung hast Du gefunden und Deine Umzugskartons gepackt. Nun stehst Du in Deiner leeren Wohnung und betrachtest die Spuren der letzten Jahre. Die Wände können ihr ursprüngliches Weiß nur noch erahnen lassen und auch die Türrahmen könnten mal wieder einen Anstrich vertragen.

Deine Renovierungsklausel im Mietvertrag schreibt Dir eigentlich vor, dass Du alle zwei Jahre neu streichen sollst. Das hast Du aber immer weiter vor Dir hergeschoben und letztlich nicht gemacht. Jetzt wartest Du nervös darauf, was wohl Dein Vermieter zum Zustand der Wohnung sagt.

Ist die Renovierungsklausel unwirksam, musst Du überhaupt nicht renovieren

Regelmäßige Renovierungen sind zeitaufwendig, mühselig und teuer. Mit etwas Glück bist Du einer der vielen glücklichen Mieter, die ganz darauf verzichten dürfen. In den meisten Fällen enthält der Mietvertrag eine Renovierungsklausel. Sie schreibt Dir zum Beispiel vor, dass Du die Wohnung beim Auszug im gleichen Zustand zurückgeben musst, wie Du sie bekommen hast. Steht in Deinem Übergabeprotokoll also zum Beispiel, dass Du sie renoviert übernommen hast, musst Du sie auch renoviert wieder zurückgeben.

Häufig ist es aber so, dass sich Vermieter mit zu genauen Vorgaben selbst ins Bein schießen. Ist die Renovierungsklausel unwirksam, ist sie nicht anwendbar. Das heißt, dass Du überhaupt nicht renovieren musst – selbst dann, wenn Du die Wohnung renoviert übernommen hast oder jahrzehntelang darin gewohnt hast.

Renovierungsklausel im Mietvertrag – feste Zeitvorgaben sind unwirksam

Die Renovierungsklausel im Mietvertrag ist unwirksam, wenn sie starre zeitliche Vorgaben macht. Schreibt Dein Vermieter Dir vor, dass Du zum Beispiel alle drei Jahre Deine Wohnung renovieren sollst, kannst Du die Regelung getrost ignorieren.

Eine solche Klausel ist nämlich zum Beispiel dann unangemessen, wenn ein Mieter zwar die Wohnung gemietet, aber längere Zeit im Ausland verbracht hat. Selbst dann, wenn er sie kaum bis gar nicht bewohnt hat, müsste er sie renovieren.

Hinzu kommt, dass jeder Mieter anders lebt und die Renovierungen dann durchführen sollte, wenn sie im Hinblick auf sein individuelles Wohnverhalten notwendig sind. Wer stets vorsichtig ist und einen ruhigen Lebensstil hat, muss also weniger häufig renovieren als jemand, der drei Hunde hat.

Unwirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag? Dann kannst Du Dir Schönheitsreparaturen sparen
Unwirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag? Dann kannst Du Dir Schönheitsreparaturen sparen

Keine Renovierungsklausel im Mietvertrag?

Enthält Dein Mietvertrag keine Renovierungsklausel und der Auszug steht kurz bevor? Dann kannst Du getrost auf jegliche Schönheitsreparaturen verzichten. Grundsätzlich ist die Instandhaltung der Wohnung nämlich die Sache des Vermieters. Er darf sie in kleinem Umfang auf den Mieter abwälzen, soweit dies angemessen ist. Hierfür bedarf es aber einer schriftlichen Vereinbarung im Mietvertrag. Enthält er überhaupt keine Renovierungsklausel, darfst Du die Wohnung verlassen, ohne jegliche Arbeiten durchzuführen.

Unrenovierte Wohnung – sind Schönheitsreparaturen notwendig?

Bist Du in eine unrenovierte Wohnung gezogen, musst Du vor Deinem Auszug grundsätzlich keine Schönheitsreparaturen durchführen. Enthält Dein Mietvertrag eine Renovierungsklausel, die Dir dies dennoch vorschreibt, ist sie unwirksam.

Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn Dir Dein Vermieter einen angemessenen Ausgleich dafür gegeben hat. Das kann zum Beispiel eine Mietminderung sein.

Die Frage nach der Farbe ist ausschließlich Mietersache

In Deiner Mietwohnung darfst und sollst Du es Dir schön machen. Möchtest Du Deine Wände in einem farbenfrohen Gelb streichen, wird die Freude schnell gedämpft, wenn Du liest, dass Dein Mietvertrag Dir ausschließlich weiße Wände vorschreibt.

Die gute Nachricht für alle Farbenfans lautet: Eine solche Klausel im Mietvertrag ist unwirksam. Dein Vermieter kann Dir lediglich vorgeben, dass Du bei Deinem Auszug die Wände in einer neutralen Farbe streichst. Wie farbenfroh Du die Wohnung während der Mietzeit gestaltest, bleibt aber allein Dir überlassen.

Merke: Eine neutrale Farbe beschränkt sich nicht allein auf ein strahlendes Schneeweiß. Zieren Deine Wände allerdings ein intensives Blau oder ein kräftiges Rot, musst Du sie selbst dann streichen, wenn eine Renovierung eigentlich noch nicht notwendig wäre.

Das gilt allerdings nur, wenn Dir Dein Vermieter dies mit einer wirksamen Renovierungsklausel im Mietvertrag vorschreibt. Besteht er hingegen auf weißen Wänden, ist die Klausel unwirksam und Du musst überhaupt nicht streichen. Selbst dann nicht, wenn die Wände tiefschwarz sind.

Renovierung notwendig? Der Mieter kann sogar den Vermieter in die Pflicht nehmen

Bist Du in eine unrenovierte Wohnung gezogen und enthält Dein Mietvertrag keine Renovierungsklausel, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen Schönheitsreparaturen von Deinem Vermieter verlangen. Das gilt auch dann, wenn zwar eine Renovierungsklausel in Deinem Mietvertrag vorhanden ist, sie aber unwirksam ist.

Grundsätzlich ist Dein Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich, da sie in seinem Eigentum steht. Hat sich ihr Zustand seit Deinem Einzug maßgeblich verschlechtert, kannst Du von Deinem Vermieter verlangen, dass er sie renoviert. Allerdings kann Dein Vermieter einen Teil der Kosten auf Dich abwälzen. Im Regelfall lässt er die Arbeiten durchführen, aber Du trägst die Hälfte der Kosten.


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