Scheidung ohne Ehevertrag - was geschieht mit dem Vermögen?

Eine Scheidung ohne Ehevertrag verläuft nach den gesetzlichen Regelungen des Familienrechts. Das ist insofern gut, als dass selbst ohne einen Ehevertrag kein rechtsloser Raum besteht. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Ehen abzudecken. Die Normen des Familienrechts passen also oft nicht einwandfrei, was zu Problemen im Rahmen der Scheidung führen kann.

Scheidung ohne Ehevertrag – wie ist die rechtliche Lage?

Hat ein Ehepaar im Rahmen der Hochzeit oder während der Ehe keinen Ehevertrag geschlossen, findet der gesetzliche Regelfall Anwendung. Dabei handelt es sich um die Zugewinngemeinschaft, die im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt ist.

Zugewinnausgleich bei einer Scheidung ohne Ehevertrag

Im Falle einer Scheidung ohne Ehevertrag kommt es dann zum sogenannten Zugewinnausgleich. Dabei geschieht Folgendes: Es wird das Anfangsvermögen und das Endvermögen der beiden Ehepartner bemessen. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das die beiden am Tag der Hochzeit hatten. Das Endvermögen ist das Vermögen, das an dem Tag vorliegt, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird.

Hat einer der Ehepartner einen größeren Vermögenszuwachs als der andere, muss er die Hälfte der Differenz an den anderen auszahlen. Gemeinsame Besitztümer wie zum Beispiel das Familienhaus werden hälftig berücksichtigt.

Ohne Ehevertrag lebt ein Paar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft
Ohne Ehevertrag lebt ein Paar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Welchen Sinn hat der Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich im Rahmen der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft stammt aus dieser Überlegung: In einer Ehe unterstützen sich die beiden Partner und bauen gemeinsam ein Leben auf. Nicht selten vereinbaren Verheiratete, dass einer der beiden mehr verdient, während der andere halbtags oder überhaupt nicht arbeitet. Die gewonnene Zeit nutzt dieser Partner, um zum Beispiel die gemeinsamen Kinder zu versorgen oder sich um den Haushalt zu kümmern.

Auf diese Weise hält der eine Partner dem anderen den Rücken frei und bringt ein finanzielles Opfer, damit der andere Partner sich auf seinen Job konzentrieren und mehr verdienen kann. Im Falle einer Scheidung würde diese Investition in die Karriere des anderen zum finanziellen Nachteil.

Deshalb soll bei einer Scheidung ohne Ehevertrag der Zugewinnausgleich die finanzielle Situation während der Ehe nachahmen und eine gerechte Lösung finden.

Was geschieht bei einer Scheidung ohne Ehevertrag mit dem Erbe?

Das Erbe wird einer bestimmten Person vermacht. In einer Ehe führt dies zwar regelmäßig dazu, dass der Partner mittelbar auch davon profitiert. Zerbricht die Ehe, möchte der Erbe aber seine Familienerbstücke für sich behalten und davon nicht die Hälfte an seinen Partner abgeben.

Auch der Gesetzgeber ist der Meinung, dass Erbstücke in der Familie bleiben sollten. Deshalb ist das Erbe bei einer Scheidung ohne Ehevertrag von dem Zugewinnausgleich ausgenommen.

Anders verhält es sich aber mit der Wertsteigerung des Erbes oder dem Gewinn, der während der Ehe daraus gezogen wird. Wer eine Immobilie erbt, die im Laufe der Ehe an Wert gewonnen hat, muss von dieser Wertsteigerung die Hälfte an den Partner zahlen.

Zugewinnausgleich – müssen Geschenke geteilt werden?

Geschenke werden im Hinblick auf den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung ohne Ehevertrag genauso behandelt wie das Erbe. Auch hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Schenkende speziell den Beschenkten bedenken wollte und nicht den Ehepartner mit. Auch Geschenke, die ein Partner im Laufe der Ehe erhalten hat, sind deshalb vom Zugewinnausgleich ausgenommen. Allerdings müssen die damit verbundenen Wertsteigerungen genauso wie beim Erbe geteilt werden.


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