Trennungsjahr - das sollten Ehepaare im Scheidungsjahr beachten

Das Trennungsjahr kann eine schwierige Zeit sein. Gehst Du es aber sachlich und strukturiert an, kannst Du die richtigen Bausteine für eine zeitnahe und möglichst glimpfliche Scheidung legen.

Das Trennungsjahr – lästiger Vorschritt zur Scheidung?

Das Ende einer Beziehung ist unabhängig von ihrer Dauer mit vielen Emotionen verbunden. Trauer, Wut, Enttäuschung oder Eifersucht treiben einen Keil zwischen Dich und die Person, mit der Du mal zusammen die Welt erobern wolltest. Gleichzeitig kann ein Neustart für beide die beste Entscheidung sein.

Im Falle einer Ehe muss eben dieser Neustart allerdings eine Zeit lang auf sich warten – ein Jahr, um genau zu sein. Das Trennungsjahr wird von vielen als mühselig, lästig und unnötig angesehen. Schließlich soll das Beziehungsende möglichst bald zu einem Abschluss führen. Trotzdem hat das Scheidungsjahr seine Daseinsberechtigung: Es soll sicherstellen, dass die Ehe auch tatsächlich keine Zukunft mehr hat. So wird verhindert, dass kleinere Streitigkeiten zur Scheidung führen, die das Paar andernfalls hätte überkommen können.

Was ist ein Scheidungsjahr?

Das Trennungsjahr oder Scheidungsjahr ist die Zeitspanne, in der ein Ehepaar getrennt leben muss, bevor es sich scheiden lassen darf. Findest Du in dieser Zeit nicht wieder mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin zusammen, gilt die Ehe als gescheitert. Ab diesem Zeitpunkt dürft ihr gemeinsam die Scheidung beantragen. Alternativ dazu reicht es, wenn einer die Scheidung beantragt und der andere dem Antrag zustimmt.

Probleme können dann entstehen, wenn Dein Partner oder Deine Partnerin dem Scheidungsantrag nicht zustimmt. Natürlich kannst Du Dich dann trotzdem scheiden lassen – die Beweislast für den Vollzug des Trennungsjahrs liegt aber bei Dir. Das bedeutet, dass Du nachweisen musst, dass ihr tatsächlich ein Jahr lang getrennt gelebt habt. Das gelingt Dir zum Beispiel mit Nachweisen über die Ummeldung oder mit dem neuen Mietvertrag.

Scheidung ohne Trennungsjahr – in Ausnahmefällen möglich

In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Einhaltung eines Trennungsjahres unangemessen und damit nicht nötig ist. Darüber entscheidet allerdings ein Gericht, wobei es alle relevanten Umstände berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: Auch eine ungewöhnlich kurze Ehe führt nicht zu der Entbehrlichkeit des Scheidungsjahres.

Scheidung ohne Trennungsjahr? Nur in Ausnahmefällen möglich
Scheidung ohne Trennungsjahr? Nur in Ausnahmefällen möglich

Trennungsjahr trotz geteilter Wohnung?

Mieten sind teuer. Aus Kostengründen entscheiden sich deshalb einige getrennte Ehepaare dazu, über ihre Differenzen hinwegzusehen und in ihrer Wohnung getrennt zu leben. Damit diese Zeit als Trennungsjahr anerkannt wird, muss das Paar aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Nach § 1567 BGB muss die häusliche Gemeinschaft aufgehoben werden. Das bedeutet, dass die gerne zitierte Trennung von Tisch und Bett vollzogen werden muss. Wie genau sie aussieht, hängt von den individuellen Umständen in der gemeinsamen Wohnung ab. Nicht ausreichend ist es jedenfalls, wenn sich das ehemalige Paar eisig anschweigt, aber ansonsten seinem gewohnten Alltag nachgeht. In der Regel muss ein Zustand hergestellt werden, der selbst nicht mehr mit einer herkömmlichen WG zu vergleichen ist.

Besonders schwierig gestaltet sich das Aufheben der häuslichen Lebensgemeinschaft im Scheidungsjahr, wenn gemeinsame Kinder in der gleichen Wohnung wohnen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen Anwalt hinzuziehen oder sich im Zweifel doch für die eigene Wohnung entscheiden.

Unterhalt im Trennungsjahr – wer bekommt ihn?

Ein häufiger Streitpunkt vor der Scheidung ist der Unterhalt im Trennungsjahr. Zu unterscheiden ist zwischen Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.

Trennungsunterhalt im Scheidungsjahr

Trennungsunterhalt bekommt im Scheidungsjahr die Partei, die sich nicht selbst finanzieren kann, sofern die andere Partei ausreichend verdient. Die genaue Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des besserverdienenden Partners oder der Partnerin. Möchtest Du Deinen Unterhaltsanspruch im Scheidungsjahr geltend machen, musst Du das Einkommen Deines Partners oder Deiner Partnerin genau beziffern können. Kannst Du das nicht, kannst Du zunächst eine Auskunft über die exakte Höhe verlangen.

Verweigert Dein Partner oder Deine Partnerin die Zahlung, kannst Du Deinen Unterhaltsanspruch gerichtlich geltend machen. Dabei hilft ein Anwalt für Familienrecht. Dein Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung selbst.

Kindesunterhalt im Trennungsjahr

Betreust und versorgst Du im Trennungsjahr ein minderjähriges Kind, hast Du einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Schließlich kommst Du Deiner Unterhaltsverpflichtung in der Form von Naturalunterhalt nach. Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet.

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist ebenfalls abhängig von dem Einkommen des Zahlenden.


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