Zugewinngemeinschaft - so sieht die Ehe ohne Ehevertrag aus

Als Zugewinngemeinschaft wird die reguläre Ehe ohne Ehevertrag bezeichnet. Dabei handelt es sich um die am häufigsten vertretene Form der Ehe.

Die Ehe – zwei Leben und ihre Finanzen werden zusammengeführt

Möchten zwei Menschen heiraten, führen sie ihre beiden Leben unweigerlich zusammen. Die meisten Ehepaare wohnen zusammen und regeln ihre Finanzen gemeinsam oder sprechen zumindest größere Anschaffungen miteinander ab. Spätestens dann, wenn der Nachwuchs das Licht der Welt erblickt, entscheiden sich viele Pärchen für ein gemeinsames Bankkonto.

In der Gestaltung ihrer Ehe sollen Paare grundsätzlich möglichst frei sein. Das Gesetz sieht allerdings einige Regelungen vor, die dem Schutz der Partner dienen und verhindern sollen, dass eine Partei unangemessen benachteiligt wird. Aus ihnen ergibt sich nicht nur, ob und inwiefern die Vermögensmassen während der Ehe getrennt bleiben, sondern auch, was mit den finanziellen Mitteln im Falle einer Scheidung geschieht.

Zugewinngemeinschaft – der gesetzliche Regelfall der Ehe

Dieser “Normalfall” der Ehe wird als Zugewinngemeinschaft bezeichnet. Paare leben immer dann in einer Zugewinngemeinschaft, wenn sie keinen Ehevertrag haben.

Mit einem Ehevertrag können Paare ihre Ehe nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten und die gesetzlichen Regelungen – in Grenzen – ändern oder abbedingen. Ein Ehevertrag wird in der Regel vor der Hochzeit geschlossen, kann aber auch noch während der Ehe aufgesetzt werden.

Für einen Ehevertrag können unterschiedliche Gründe sprechen. Die Zugewinngemeinschaft wurde schließlich zu einer Zeit geschaffen, als der Regelfall noch wie folgt aussah: Der Mann verdiente das Geld für die Familie, während die Frau sich um die Kinder und den Haushalt kümmerte. Kam es nun zu einer Scheidung, stand sie schutzlos da und hätte ohne einen gesetzlichen Schutz dem finanziellen Ruin entgegengeblickt.

Die Zugewinngemeinschaft enthält deshalb viele Regelungen, die die finanziell schwächere Partei absichern sollen. Die Zeiten haben sich allerdings geändert und mit ihnen die Dynamik in den meisten Ehen. Für ein kinderloses Paar von Doppelverdienern stellt die Zugewinngemeinschaft deshalb oft nicht mehr die ideale Form der Ehe dar.

Ist der Zugewinnausgleich in der Zugewinngemeinschaft noch zeitgemäß?
Ist der Zugewinnausgleich in der Zugewinngemeinschaft noch zeitgemäß?

Wie ist die Zugewinngemeinschaft gestaltet?

Dennoch entscheiden sich die meisten Paare nach wie vor gegen einen Ehevertrag und damit für die Zugewinngemeinschaft. Auf ihre Ehe finden diverse gesetzliche Regelungen Anwendung, die vorschreiben, wie das Vermögen der beiden Partner behandelt wird und was damit im Falle einer Scheidung geschieht.

Für die Dauer der Ehe bleiben die Vermögensmassen der beiden Partner getrennt und jeder kann mit seinen finanziellen Mitteln grundsätzlich nach dem eigenen Belieben verfahren.

Erst dann, wenn die Ehe durch Scheidung oder den Tod eines Partners endet, wird die Zugewinngemeinschaft wirklich spürbar: Das Vermögen wird aufgeteilt und es kommt zum sogenannten Zugewinnausgleich.

Zugewinngemeinschaft während der Ehe – so sieht sie aus

Möchtest Du ohne Ehevertrag heiraten, lebst Du in der Zugewinngemeinschaft, in der Dein Vermögen weiterhin Dir gehört und auch von Dir verwaltet wird. Der weit verbreitete Glaube, dass nach der Hochzeit die in die Ehe gebrachten Vermögensgüter auch dem anderen gehören, stimmt also nicht.

Das Gleiche gilt auch für die Schulden. Die Vermögensmassen bleiben in der Ehe ohne Ehevertrag getrennt und so auch das “negative” Vermögen. Du musst also nicht für die Schulden Deines Partners einstehen.

Vermehren die Ehepartner im Laufe der Ehe ihr Vermögen, bleibt auch dieser Zuwachs jeweils im Eigentum dessen, der ihn erwirtschaftet hat. Anders ist dies nur dann, wenn zum Beispiel beide Partner gemeinsam einen Kaufvertrag über ein Grundstück abschließen, aber einer der beiden weitestgehend dafür zahlt. Die Eigentümerstellung richtet sich danach, wer im Grundbuch eingetragen ist.

Obwohl Dein Vermögen weiterhin in Deinem Eigentum bleibt, kannst Du nicht völlig frei darüber verfügen. Entscheidest Du Dich zum Beispiel spontan dazu, Dein gesamtes Vermögen auf einmal zu verschenken, hat Dein Partner noch ein Wörtchen mitzureden. Dies dient dem Schutze der Ehe.

Auch gemeinsam genutzte Haushaltsgegenstände darfst Du nicht einfach so verkaufen oder weggeben, wenn Du dies nicht vorher mit Deinem Partner besprochen hast. Das gilt selbst dann, wenn Du sie alleine angeschafft hast.

Zugewinnausgleich nach der Scheidung – das geschieht nach der Beendigung der Ehe

Nach der Scheidung bewirkt die Zugewinngemeinschaft den sogenannten Zugewinnausgleich. Dabei erhält der Partner, der weniger Vermögen erwirtschaftet hat, einen finanziellen Ausgleich.

Um die finanzielle Situation des Paares zu ermitteln, wird das Anfangsvermögen mit dem Endvermögen verglichen und die Differenz gebildet. Hat nun ein Ehepartner mehr Geld erwirtschaftet als der andere, muss er ihm die Hälfte dieser Differenz auszahlen.

Diese Regelung diente ursprünglich dem Schutze der Hausfrau, die kein eigenes Geld verdient, aber die Ehe durch die Kindererziehung und Haushaltsführung bereichert. Wer den Zugewinnausgleich in der eigenen Ehe für unangemessen hält – zum Beispiel dann, wenn beide verdienen – kann die Zugewinngemeinschaft in einem Ehevertrag ausschließen.


Kommentar verfassen